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Staatliche Förderung
Bis zu 45 % der Kosten sind für Sie drin

Ein energieeffizienter Neubau oder eine energetische Sanierung wird mittlerweile vom Staat umfangreich gefördert. Doch die Suche nach der passenden Förderung und die richtige Kombination kann bei der Vielzahl an Förderprogrammen schnell unübersichtlich und schwierig werden.

Hier ist es wichtig, kein Geld zu verschenken. Und die zahlreichen staatlichen Förderprogramme richtig zu kombinieren. Die wichtigsten Förderungen sind:

  • Kredite
  • Zuschüsse
  • Steuerliche Förderung
  • Die Energieberatung selbst wird auch steuerlich gefördert

Als zertifizierter Energieberater hilft Ihnen die Bauberatung Franz, im Dschungel der staatlichen Förderungen durchzublicken. Und die Fördermaßnahmen clever zu kombinieren. Bei der richtigen Kombination können bis zu 45% der gesamten Sanierungskosten vom Staat gefördert werden.

Auf dieser Seite finden sie die wichtigsten Förderungsmaßnahmen in Baden-Württemberg  beim energieeffizienten Sanieren und Neubau im Überblick:

Staatliche Förderung bei der Altbausanierung
Beispiel Altbau-Sanierung: Übersicht über die staatlichen Förderungen bei verschiedenen Sanierungsmaßnahmen
Energieberatung Ellwangen - Baubegleitung
Energieberatung Ellwangen

Mit staatlicher Förderung Geld sparen
Die Bauberatung Franz führt Sie durch den Förderdschungel – maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse.

Ihr direkter Draht:
01 72 - 31 11 559

Staatliche Förderung
bei energieeffizienter Sanierung / Modernisierung

Im Überblick die wichtigsten Fördertöpfe , wenns um das energieeffiziente Sanieren und Modernisieren Ihrer Immobilie geht. Es gibt verschiedene Zuschüsse oder Kredite für eine Komplettsanierung, Einzelmaßnahmen aber auch Modernisierung von Heizungsanlagen.

KfW Förderung 151/152
Energieeffizient Sanieren
Kredit

Energetische Sanierung von Wohngebäuden

  • Komplettsanierung: bis zu 120.000 Euro
  • Einzelne Sanierungsmaßnahmen: bis zu 50.000 Euro

KfW Förderung 167
Heizung Sanieren, Erneuerbare Energien
Kredit

Umstellung der Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien

  • bis 50.000 Euro je Wohnung

KfW Förderung 430
Häuser & Wohnungen en­er­gie­ef­fi­zi­ent sanieren
Zuschuss

energetische Sanierung von Ein- oder Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen

  • Komplettsanierung: bis zu 48.000 Euro Zuschuss je Wohnung
  • Einzelmaßnahmen: bis zu 10.000 Euro Zuschuss je Wohnung

KfW Förderung 431
Baubegleitung
Zuschuss

Baubegleitung durch einen unabhängigen Sachverständigen

  • Übernahme von 50% der Kosten für eine Baubegleitung
    (maximal 4000 Euro)

KfW Förderung 433
Energieeffizient Bauen & Sanieren
Zuschuss

Zuschuss für Brennstoffzellensystem

  • bis zu 28.800 Euro

BAFA Förderung
Heizung sanieren / effizient optimieren
Zuschuss

Ersatz von Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen sowie der hydraulische Abgleich am Heizsystem

  • maximal 25.000 Euro

BAFA Förderung
Mini KWK Anlagen
Zuschuss

Mini-Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (Mini-KWK) im Leistungsbereich bis 20 Kilowatt elektrisch (kWel)

  • Basisförderung ab 1900 Euro – 3500 Euro

BAFA Förderung
Energieberatung
Zuschuss

Inanspruchnahme eines Energieberaters

  • 1300 Euro – 1700 Euro

BAFA Förderung
Heizung Sanieren - Erneuerbare Energien (MAP)
Zuschuss

Heizen mit Erneuerbaren Energien – Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, effiziente Wärmepumpen oder Hybridheizungen

  • 30% – 45% der förderfähigen Kosten

L-Bank
En­er­gie­ef­fi­zi­enz­fi­nan­zie­rung Sanieren
Kredit

Sanierungsmaßnahmen für KfW-Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen bei selbstgenutztem Wohneigentum in Baden-Württemberg

  • 100000 Euro je Wohnheit

L-Bank
Heizung mit erneuerbare Energien
Kredit

Heizungsanlage mit Erneuerbaren Energien

  • 50.000 Euro

Staatliche Förderung
bei energieeffizientem Neubau

Hier die wichtigsten Fördertöpfe, wenns um einen energieeffizienten Neubau geht. Es gibt verschiedene Zuschüsse oder Kredite

KfW Förderung153
En­er­gie­ef­fi­zi­ent Bauen
Kredit

Bau oder Kauf von neuen Häusern und Eigentumswohnungen mit KfW-Effizienzhaus-Standard

  • bis 120.000 Euro Kredit für jede Wohnung

KfW Förderung 124
Wohn­ei­gen­tums­pro­gramm
Kredit

Bau und Kauf von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen .

  • bis zu 100.000 Euro

KfW Förderung 433
Brennstoffzellen
Zuschuss

Zuschuss für Brenn­stoff­zel­len

  • bis zu 28.800 Euro

KfW Förderung 424
Baukindergeld
Zuschuss

Bau oder Kauf von Wohnungen und Häusern

  • pro Kind 12.000 Euro

KfW Förderung 431
Baubegleitung
Zuschuss

Baubegleitung bei einem energieeffizienten Neubau durch einen unabhängigen Sachverständigen

  • 50% der Kosten (maximal 4.000 Euro)

L-Bank
Bau / Erwerb von Wohnhäusern und Eigentumswohnungen
Kredit

Bau oder Erwerb von Wohnhäusern und Eigentumswohnungen

  • bis zu 381.000 Euro/li>

L-Bank
Förderung En­er­gie­ef­fi­zi­enz­fi­nan­zie­rung Bauen
Kredit

Neubau und Kauf von KfW-Effizienzhäusern und energiesparenden Wohnungen

  • 100.000 Euro pro Wohneinheit

L-Bank
Wohnen mit Zukunft
Kredit

Heizungsanlage mit Erneuerbaren Energien

  • 50.000 Euro

L-Bank
Wohnen mit Kind / Neubau & Kauf
Kredit

Neubau und Kauf von selbstgenutzen Wohnraum bei Familien mit Kindern

  • maximaler Bruttodarlehensbetrag: 50.000 Euro

Steuerliche Förderung

Neben den staatlichen Förderprogrammen von KfW, BAFA und L-Bank fördert der Staat seit Anfang 2020 energieeffizientens Bauen und Sanieren noch auf eine weitere Art: Sanierungsmaßnahmen können nun steuerlich geltend gemacht werden.

Einige Voraussetzungen sind zu beachten, wenn man die Kosten bei der Sanierung steuerlich geltend machen will:

  • Eigennutz:
    Die Immobilie muss selbst bewohnt werden
  • Altbau:
    Die Immobilie muss mindestens 10 Jahre alt sein
  • Keine Eigenleistung:
    Die Sanierungsmaßnahmen müssen von einem Fachhandwerker durchgeführt werden
  • Einzelmaßnahmen:
    Steuerlich abzugsfähig sind auch mehrere Einzelmaßnahmen
  • Steuerliche Abzugsfähigkeit:
    20% bei jeder Einzelmaßnahme / 50% der Planungs-/Baubegleitungskosten
  • Nachweispflicht:
    Sanierungsmaßnahmen müssen durch Fachhandwerker bestätigt werden / Gesonderte Einreichung beim Finanzamt

Dämmung

von Wänden, Decken oder Dach

  • steuerlich abzugsfähig sind 20% der Kosten

Erneuerung

von Heizungen, Fenster, Türen oder Lüftungen

  • steuerlich abzugsfähig sind 20% der Kosten

Einbau

digitaler Anlagen zum Energiesparen

  • steuerlich abzugsfähig sind 20% der Kosten

Baubegleitung

Kosten für die Baubegleitung können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden

  • steuerlich abzugsfähig sind 50% der Kosten

Sie wünschen mehr Informationen
über die staatlichen Fördermöglichkeiten ?

Als KfW-Energieeffizienz-Experte berate ich Sie gerne unverbindlich und würde ich mich freuen, wenn sie mit mir Kontakt aufnehmen und mir eine Nachricht zukommen lassen. Ich setze mich dann umgehend mit Ihnen Verbindung!

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