Staatliche Förderung
Bis zu 45 % der Kosten sind für Sie drin
Ein energieeffizienter Neubau oder eine energetische Sanierung wird mittlerweile vom Staat umfangreich gefördert. Doch die Suche nach der passenden Förderung und die richtige Kombination kann bei der Vielzahl an Förderprogrammen schnell unübersichtlich und schwierig werden.
Hier ist es wichtig, kein Geld zu verschenken. Und die zahlreichen staatlichen Förderprogramme richtig zu kombinieren. Die wichtigsten Förderungen sind:
- Kredite
- Zuschüsse
- Steuerliche Förderung
- Die Energieberatung selbst wird auch steuerlich gefördert
Als zertifizierter Energieberater hilft Ihnen die Bauberatung Franz, im Dschungel der staatlichen Förderungen durchzublicken. Und die Fördermaßnahmen clever zu kombinieren. Bei der richtigen Kombination können bis zu 45% der gesamten Sanierungskosten vom Staat gefördert werden.
Auf dieser Seite finden sie die wichtigsten Förderungsmaßnahmen in Baden-Württemberg beim energieeffizienten Sanieren und Neubau im Überblick:
Staatliche Förderung
bei energieeffizienter Sanierung / Modernisierung
Im Überblick die wichtigsten Fördertöpfe , wenns um das energieeffiziente Sanieren und Modernisieren Ihrer Immobilie geht. Es gibt verschiedene Zuschüsse oder Kredite für eine Komplettsanierung, Einzelmaßnahmen aber auch Modernisierung von Heizungsanlagen.
Staatliche Förderung
bei energieeffizientem Neubau
Hier die wichtigsten Fördertöpfe, wenns um einen energieeffizienten Neubau geht. Es gibt verschiedene Zuschüsse oder Kredite
Steuerliche Förderung
Neben den staatlichen Förderprogrammen von KfW, BAFA und L-Bank fördert der Staat seit Anfang 2020 energieeffizientens Bauen und Sanieren noch auf eine weitere Art: Sanierungsmaßnahmen können nun steuerlich geltend gemacht werden.
Einige Voraussetzungen sind zu beachten, wenn man die Kosten bei der Sanierung steuerlich geltend machen will:
- Eigennutz:
Die Immobilie muss selbst bewohnt werden - Altbau:
Die Immobilie muss mindestens 10 Jahre alt sein - Keine Eigenleistung:
Die Sanierungsmaßnahmen müssen von einem Fachhandwerker durchgeführt werden - Einzelmaßnahmen:
Steuerlich abzugsfähig sind auch mehrere Einzelmaßnahmen - Steuerliche Abzugsfähigkeit:
20% bei jeder Einzelmaßnahme / 50% der Planungs-/Baubegleitungskosten - Nachweispflicht:
Sanierungsmaßnahmen müssen durch Fachhandwerker bestätigt werden / Gesonderte Einreichung beim Finanzamt